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DAVA kritisiert Justizschelte gegen IStGH als Festhalten an doppelten Standards

Das humanitäre Völkerrecht muss ungeteilt gelten. Und die internationalen Gerichte müssen ihm ungeteilt Geltung verschaffen.

Arabische, israelische und westliche Politiker haben auf die gleichzeitige Beantragung von Haftbefehlen gegen Israels Ministerpräsident Benjamin Netanjahu, Verteidigungsminister Joav Galant sowie drei führende Mitglieder der palästinensischen Hamas mit scharfer Kritik reagiert.

Am Pfingstmontag war bekannt geworden, dass Karim Khan, der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH),
der zuständigen Kammer die erforderlichen Anträge und Beweise vorgelegt hat.

Während aus Sicht der Hamas durch die zeitgleich bekannt gewordenen Anträge “Opfer und Henker” gleichsetzt würden, verurteilten Israel, die USA und Deutschland die gleichzeitige Beantragung der Haftbefehle als “Gleichsetzung des demokratischen Israel mit den Massenmördern der Hamas”.

Beide Seiten bestreiten mit den verbreiteten Statements nicht die vom Ankläger erhobenen Tatvorwürfe.

Sie stören sich nur an deren Gleichzeitigkeit, weil so ihre mutmaßlichen Kriegsverbrechen, mit denen der anderen Seite verglichen würden, die auf einem ganz anderen Blatt stünden.

Einmal mehr zeigen diese Reaktionen, wie Doppelmoral funktioniert und wie weit Selbstwahrnehmung und Fremdwahrnehmung auseinander liegen können, weil jede Seite nach dem Splitter-Balken-Prinzip nur die Fehler des anderen sieht.

Diese selten so deutliche Selbsttäuschung beweist, wie wichtig internationale unabhängige Gerichte sind, solange sie nur dem Recht verpflichtet bleiben, neutral und ohne Ansehen der Person über Konflikte zu urteilen, und in diese Konflikte sogar eingreifen zu können, ohne dass sie politisch gesteuert
oder durch eine Veto-Macht ausgebremst werden.

Deshalb ist die Kritik am IStGH und seinem gleichzeitigen und gleichsinnigen Vorgehen gegen beide Beschuldigte nicht nur verlogen, sondern auch gefährlich.

Es kann nicht sein, dass westliche Demokratien vom internationalen Völkerstrafrecht nicht verfolgt
werden können, weil sie angeblich per se keine Kriegsverbrechen begehen oder weil sie sie selbst verfolgen können, solange diese Verfolgung nur in der Theorie stattfindet.

Umgekehrt kann nicht sein, dass nur und ausschließlich westlichen Demokratien als “ausländische Kolonialmächte auf fremdem Territorium” mit allen Mitteln bekämpft werden dürfen.

Das humanitäre Völkerrecht muss ungeteilt gelten. Und die internationalen Gerichte müssen ihm ungeteilt Geltung
verschaffen.

Als westliche Stimme appelliert die im Januar 2024 gegründete politische Vereinigung DAVA deshalb an deutsche und internationale Politiker, die internationale Rechtspflege ihre unabhängige Arbeit tun zu lassen.

Auf der politischen Ebene können und sollten sie statt dessen alles versuchen, um außergerichtlich eine nachhaltige Befriedung von todbringenden Konflikten zu erreichen – durch diplomatische Initiativen und im Ton freundliche, aber in der Sache klare Gespräche, auch und gerade mit mutmaßlichen
Kriegsverbrechern.

Ergänzend fordert die DAVA die deutsche Bundesregierung dazu auf, dem spanischen und amerikanischen Beispiel zu folgen und nicht nur eine Zwei-Staaten-Lösung zu fordern, sondern endlich
auch zwei Staaten anzuerkennen, und nicht nur die akute humanitären Auswirkungen des Feldzugs in Gaza zu beklagen, sondern endlich auch keine Waffen und Munition mehr in dieses Spannungsgebiet zu liefern!

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